Neues Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht ab 01.01.2018
Ab 01.01.2018 gilt in Bayern die Verpflichtung, sämtliche Mietwohnungen und -häuser mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Für den Einbau sind die Eigentümer zuständig, für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder nimmt der Bayerische Gesetzgeber den Nutzer des Mietobjektes in die Pflicht, bei vermieteten Wohnungen somit den Mieter.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne die aktuelle Informationsschrift von Haus + Grund Bayern zur Verfügung, mit der Sie auch nochmals umfassend über diese Thematik informiert werden
Im Übrigen gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch für selbstgenutztes Wohneigentum.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie noch weitere Fragen haben.